Die Verordnung einer logopädischen Therapie bei klangfaktor kann durch jeden Arzt erfolgen, der über Kenntnisse im Bereich der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen verfügt. Sollten Sie von Ihrem Arzt lediglich die Empfehlung zu einer logopädischen Therapie oder einem Beratungsgespräch bekommen haben, rufen Sie uns einfach zwecks einer Terminvereinbarung an.
Die Termine finden normalerweise in unserer Praxis statt und dauern zwischen 30 und 45 Minuten. In besonderen Fällen sind selbstverständlich auch Hausbesuche möglich. Der Ersttermin dient vor allem dem Kennenlernen. Gerne können Angehörige dabei sein (bei Kindern natürlich immer sehr empfehlenswert!). Folgende Punkte werden im gemeinsamen Erstgespräch geklärt:
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt den Hauptanteil der logopädischen Therapiekosten, dennoch ist von jedem Patienten ab 18 Jahren eine Zuzahlung (in Höhe von 10 Euro pro Rezept und 10% jeder logopädischen Therapie, Stand: seit Dezember 2015) zu leisten, außer er ist zuzahlungsbefreit. Zu den Abrechnungsmodalitäten bei Privatpatienten informieren wir Sie gerne persönlich.